Häufig gestellte Fragen

Was kostet mich ein Gutachten?

Sofern Sie keine Schuld an einem Unfall tragen, haben Sie das Recht auf einen unabhängigen und kostenfreien Gutachter. 
Diese Kosten werden komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen. 

Sollte Ich mir einen Anwalt nehmen?

Wie der Gutachter wird auch der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Daher empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, um Ihre Ansprüche schnell, zuverlässig und in vollem Umfang gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.

Bin Ich an eine Fachwerkstatt für die Reparatur gebunden?

Nein, Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug in einer bestimmten Werkstatt reparieren zu lassen. Sie können selbst entscheiden, welche Werkstatt die Reparatur durchführen soll. Allerdings kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, eine Fachwerkstatt zu wählen, um die Qualität der Reparatur sicherzustellen und mögliche Einwände der Versicherung zu vermeiden.

Was unterschreibe ich bei der Abtretungserklärung?

Mit der Abtretungserklärung erlauben Sie uns, die Gutachterkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Für Sie ist das unkompliziert und ohne Risiko - wir kümmern uns um alles Weitere. 

Was bedeutet Fiktive Abrechnung? 

Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie den Betrag für die Reparaturkosten von der Versicherung ausgezahlt, ohne dass Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen müssen. Sie können selbst entscheiden, wie Sie das Geld verwenden. Wichtig ist, dass die Höhe der Zahlung auf Basis des Gutachtens oder Kostenvoranschlags ermittelt wird. Außerdem erstattet die Versicherung nur die Netto-Reparaturkosten, das heißt ohne die enthaltene Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird erstattet, wenn Sie die Reparatur tatsächlich durchführen lassen und eine Rechnung vorlegen.

Steht mir ein Mietwagen zu? 

Ja, bei einem Haftpflichtschaden steht Ihnen grundsätzlich ein Mietwagen zu, wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht fahrbereit oder in der Werkstatt ist. Die Kosten für den Mietwagen übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung. Alternativ können Sie auch eine sogenannte ,,Nutzungsausfallentschädigung" geltend machen, falls Sie keinen Mietwagen benötigen. Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass der Mietwagen der Fahrzeugklasse Ihres eigenen Autos entspricht, um spätere Abzüge durch die Versicherung zu vermeiden.

Was bedeutet Nutzungsausfall?

Der Nutzungsausfall ist eine Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzen können. Statt eines Mietwagens erhalten Sie einen Geldbetrag, dessen Höhe von der Fahrzeugklasse abhängt. Die gegnerische Versicherung übernimmt dies bei unverschuldeten Schäden.

Was ist ein Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden ist in der Regel ein Reparaturschaden der 750€ nicht übersteigt. 
Dennoch können harmlos aussehende Schäden in der Reparatur teurer sein als es wirkt. 
Lassen Sie sich in so einem Fall eine kostenlose Ersteinschätzung von uns geben. 

Wann ist mein Auto ein Wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein Wirtschaftlicher Totalschaden liegt in der Regel dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten. 
In diesem Fall rechnet die Versicherung nach Totalschadenbasis ab, das bedeutet die Differenz aus Wiederbeschaffungswert zu Restwert wird hier ausgezahlt.

Was ist der Restwert?

Der Restwert eines Fahrzeugs nach einem Schaden gibt an, wie viel es trotz des Schadens noch wert ist. Er wird von einem Gutachter ermittelt und basiert auf Faktoren wie dem Schadenumfang, dem ursprünglichen Fahrzeugwert und der Nachfrage auf dem Fahrzeugmarkt. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den man bei einem seriösen Händler für ein vergleichbares Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfallereignis hätte bezahlen müssen. Bei einem Totalschaden ist der vom Sachverständigen ermittelte Wiederbeschaffungswert die Regulierungsgrundlage.

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